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Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Mietrecht

Das Abschleifen eines Parkettbodens gehört nicht zu den sogenannten Schönheitsreparaturen. (Bildquelle: ERGO Group) Schönheitsreparaturen: Müssen Mieter das Parkett abschleifen? Das Abschleifen eines Parkettbodens gehört nicht zu den sogenannten Schönheitsreparaturen, die der Vermieter dem Mieter auferlegen kann. Verpflichtet der Mietvertrag den Mieter dennoch dazu, ist sogar die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam und Mieter müssen beispielsweise auch keine Malerarbeiten bezahlen. Dies hat laut[Weiterlesen…]

14. Mai 2019 Politik / Gesellschaft