Parkplätze und Parkhäuser: Gilt hier rechts vor links?
R+V24 Wiesbaden, 11. Dezember 2019. «Hier gilt die StVO»: Diese Hinweisschilder stehen fast immer vor Parkplätzen und Parkhäusern. Doch greift dann auch «rechts vor links» – oder nicht? «Zwar gilt auf allen frei zugänglichen öffentlichen Flächen, und dazu gehören auch ein Supermarkt-Parkplatz oder das öffentliche Parkhaus, die Straßenverkehrsordnung. Jedoch geht damit nicht automatisch einher, dass Autofahrer «rechts vor links» befolgen[Weiterlesen…]