BGH: Verletzung des Urheberrechts bei Fotografien von Kunstwerken
BGH: Verletzung des Urheberrechts bei Fotografien von Kunstwerken Selbst wenn Kunstwerke nicht mehr unter den Schutz des Urheberrechts fallen, kann das Fotografieren und Veröffentlichen von Fotos dieser Werke nach einem BGH-Urteil gegen das Urheberrecht verstoßen. 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers fallen seine Werke nicht mehr unter den Schutz des Urheberrechts, d.h. sie sind gemeinfrei und sollen allen Menschen[Weiterlesen…]