Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Mietrecht
Betriebskostenabrechnung: Umlage der Hausmeisterkosten Hat ein Vermieter einen Pauschalvertrag mit einem Hausmeisterdienst, der einzelne Kostenpositionen nicht aufschlüsselt, kann der Vermieter die Kosten dafür nicht auf seine Mieter umlegen. Es muss nachvollziehbar sein, welche Tätigkeiten der Hausmeisterdienst im Einzelnen ausgeführt hat. Dies hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht Münster entschieden. AG Münster, Az. 61 C 2796/17 Hintergrundinformation: Grundsätzlich[Weiterlesen…]