Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Wettbewerbsrecht
Bei kostenlosen Girokonten dürfen keine versteckten Kosten anfallen. (Bildquelle: ERGO Group) Werbung: Kostenloses Girokonto muss wirklich kostenlos sein Wirbt ein Geldinstitut mit einem «kostenlosen Girokonto», dürfen dem Kunden für die Kontoführung und damit verbundene Dienstleistungen keinerlei Kosten entstehen. Verlangt die Bank trotz ihrer Werbeaussagen eine Gebühr für die Kontokarte, handelt es sich um eine Irreführung des Verbrauchers und damit um[Weiterlesen…]