Finanzverwaltung kreiert in der Corona-Pandemie neue Vordrucke
Steuerberater Roland Franz Essen – Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden, konnten sogenannte «Corona-Hilfen» beantragen. Unabhängig davon, ob sie eine Corona-Hilfe in Anspruch genommen haben, müssen sie bzw. der Steuerberater nunmehr zu jeder Steuererklärung, bei der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erklärt[Weiterlesen…]