Corona-bedingte Schließung: OLG Karlsruhe zur Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung
Corona-bedingte Schließung: OLG Karlsruhe zur Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 30. Juni 2021 entschieden, dass eine Betriebsschließungsversicherung wegen einer Corona-bedingten Schließung eintrittspflichtig ist (Az.: 12 U 4/21). Um das Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus zu mindern, mussten Gaststätten und Hotels aufgrund behördlicher Anordnung schließen. Umstritten ist, ob die Betriebsschließungsversicherung eintrittspflichtig ist. Die Landgerichte München[Weiterlesen…]