Gesellschafterdarlehen – BFH zum Abzug von Refinanzierungszinsen bei Forderungsverzicht
Gesellschafterdarlehen – BFH zum Abzug von Refinanzierungszinsen bei Forderungsverzicht Verzichtet ein Gesellschafter gegen Besserungsschein auf ein Gesellschafterdarlehen, wirkt sich das auf die Refinanzierungszinsen aus, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt. Nimmt ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ein Darlehen bei einer Bank mit der Absicht auf, der Kapitalgesellschaft ein Gesellschafterdarlehen zu gewähren, sind die Schuldzinsen für das Refinanzierungsdarlehen als Werbungskosten steuerlich abziehbar.[Weiterlesen…]