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Minijobber in Corona-Zeiten

ARAG Experten informieren, welche Regelungen für 450-Euro-Jobs gelten Laut Bundesagentur für Arbeit gab es in Deutschland im Dezember 2019 gut 7,5 Millionen so genannte Minijobber. Wer in solch einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeitet, darf monatlich maximal 450 Euro verdienen. Weil Minijobs arbeitslosenversicherungfrei sind, ist der Bezug von Kurzarbeitergeld für 450-Euro-Jobber ausgeschlossen. Doch was gilt für Minijobber in Corona-Zeiten? Bekommen sie weiterhin[Weiterlesen…]

30. März 2020 Wirtschaft / Finanzen