BFH zur steuerlichen Anerkennung von Aktienverlusten
BFH zur steuerlichen Anerkennung von Aktienverlusten Verluste mit Aktien von insolvenzbedrohten Unternehmen können ab der Depotausbuchung steuerlich geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: VIII R 20/18). Der Bundesfinanzhof hat eine wichtige Entscheidung zu Verlusten mit Aktien von Unternehmen getroffen, die vor der Insolvenz stehen: Bucht die Bank diese Aktien aus dem Depot des Anlegers schon vor der[Weiterlesen…]